Impfungen gegen Meningokokken
Meningokokken sind Bakterien der Art Neisseria meningitidis. Sie werden durch Tröpfchen übertragen und können eine schwere akute Erkrankung hervorrufen, die sich vor allem als Meningitis oder Sepsis manifestiert.
Folge eines besonders fulminanten septischen Verlaufs ist das mit hämorrhagischen Nekrosen (Purpura fulminans) einhergehen-
de Waterhouse-Friderichsen-Syndrom (WFS). Die Letalität der invasiven Meningokokken-Infektionen beträgt 5 bis 10%.
Die Erkrankung ist selten, jedoch immer lebensbedrohlich und kommt in jedem Lebensalter vor. Statistisch sind Säuglinge (besonders < 1 Jahr) und Kleinkinder bis zum 5. Lebensjahr am häufigsten betroffen.
Es gibt verschiedene Meningokokken Serogruppen: in Deutschland kommt die Serogruppe B am häufigsten vor, gefolgt von den Serogruppen W, C und Y.
Gegen die Meningokokken der Serogruppe C wird bereits in Deutschland seit 2006 gemäß STIKO geimpft.
Seit Januar 2024 sind nun auch Impfungen gegen die Serogruppe B bei Kindern < 5 Jahren empfohlen. Kinder unterhalb von 2 Jahren erhalten drei Impfungen, ab 2 Jahren sind es zwei Impfungen.
In unserer Praxis bekommen Sie prinzipiell Impfungen empfohlen, die auch von der Ständigen Impfkommission (STIKO) in Deutschland empfohlen werden.
Es ist nur Folgendes anzumerken:
Hinsichtlich der Impfung gegen Meningokokken der Gruppe B, die in Deutschland empfohlen ist, wurde bisher keine Honorarvereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen getroffen. Bis zu einer Vereinbarung können wir die Impfungen (Kosten für den Impfstoff und Kosten für die Impfung) nur als Privatleistung durchführen. Sie bekommen derzeit ein Privatrezept für den Impfstoff, den Sie in der Apotheke bezahlen (aktuell etwa 125 € je Dosis) und erhalten von uns gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) eine Rechnung über die Impfleistungen (altersabhängig ca. 32-40 €). Beide Rechnungen müssen Sie bei ihrer Krankenkasse einreichen. Da es sich um eine empfohlene Impfung handelt, sind die Krankenkassen bei Kindern < 5 Jahre verpflichtet, Ihnen diese Rechnungen zu erstatten.
Es gibt aktuell immer wieder Berichte von Kolleg*innen, dass sich Krankenkassen weigern, die Impfleistungen zu erstatten. Wir stellen Ihnen in diesem Fall ein Schreiben unseres Berufsverbandes zur Verfügung.
Hinsichtlich der Möglichkeit über eine Impfung gegen Meningokokken der Gruppen A,C,W,Y werden Sie von uns meist im Rahmen der U6 unterrichtet. Regelhaft impfen wir gegen die Serogruppe C. Sie können sich aber auch für eine Impfung ihrer Kinder mit den Serogruppen A,C,W und Y entscheiden. Da diese Impfung nicht offiziell von der STIKO empfohlen wird, aber aus unserer Sicht Sinn macht, muss diese Impfung ebenfalls als Privatleistung in Rechnung gestellt werden. Der Impfstoff kostet aktuell etwa 58 € , die Impfleistung (gemäß GOÄ) altersabhängig 32-40 €. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten, andere nicht. Hier liegt es im Ermessen der Krankenkassen. Fragen Sie ihre Krankenkasse!
Impfungen gegen RSV
Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist ein Virus, dass bei Säuglingen zum Teil schwere Atemwegsinfektionen hervorrufen kann und das auch in unserer Praxis in jedem Winter zu Einweisungen in die Kinderklinik führt.
Gemäß der aktuellen Empfehlungen der STIKO sollen nun alle Säuglinge, die in der Zeit von März bis September 2024 geboren wurden, vor der RSV-Saison (in der Regel sind das die Monaten von Oktober bis März) einmal gegen das RSV-Virus geimpft werden. Kinder die innerhalb der Zeit geboren werden, sollen die Impfung ebenfalls frühzeitig - im besten Fall innerhalb der ersten 10 Lebenstage erhalten. Es handelt sich dabei um einen Impfung mit einem Antikörper, der sofort wirkt, und einen Schutz über etwa 5-6 Monate bietet.
Jetzt die bedeutsame politische Posse: als es um die Honorierung der Ärzte für die Impfung ging, hat das Bundesgesundheitsministerium nun beschlossen, dass die Impfung eines Antikörpers keine Impfung sei! Es handelt sich nun juristisch um ein Medikament. Somit sollen wir Ärzte ihren Kindern in einer regelrechten "Impfkampagne" (September/Oktober) kostenlos das "Medikament" in Form einer intramuskulären Injektion verabreichen.
Das "Medikament" Beyfortus kostet ihre Krankenkasse aktuell etwa 450 Euro. Im vergangenen Jahr musste sie dafür noch 1350 Euro bei spezieller Indikation zahlen.
Nun gilt auch, dass Medikamente nur kranken Kinder rezeptiert werden kann. Laut STIKO sollen aber alle Kinder eine Impfung erhalten, die seit 01.04.2024 geboren wurden.
Und so dreht sich das Karussell weiter und aktuell weiß keiner, wie das Vorgehen sein wird.
Da vermutlich auch das Beyfortus erst Ende September in begrenzter Menge zur Verfügung stehen wird, möchte ich an dieser Stelle die Entscheidungen abwarten.
Bleibt alles so, wie aktuell diskutiert wird, werden wir - analog zur Meningokokken-Impfung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) diese Leistungen anbieten!
Die Impfung oder "Medikamentenapplikation" stellt für die Praxis eine massive Mehrbelastung dar, die nur durch Überstunden des Praxisteams aufgefangen werden kann und entsprechende Personalkosten verursacht. Ich bitte um Ihr Verständnis, wenn ich zusätzliche Leistungen in diesem Umfang nicht ohne Honorar erbringen kann.